Der Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal zum Beispiel in den Kindergärten. Quelle. Wikipedia | | Pfarrer Jan Maczuga, Lüchow Günter Bikowski, Grabow Bernhard Böhm, Dannenberg (verstorben) Dr. Peter Erling, Klein Sachau Klaudia Gade, Hitzacker Donat Heine, Nausen Joachim Nyzik, Dannenberg Sylvio Sauer, Gollau Bärbel Schmedt, Karwitz/Lenzen Hans Stamer, Jabel
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