Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, dessen Mitglieder zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern „zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen“ (can. 536 CIC). Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, die sich um die Vermögens- und Personalfragen kümmert. Quelle: Wikipedia | | Margarete Boczianowski, Lüchow (Vorsitzenende) Paul Büdenbender, Satemin Angela Feldmann, Nebenstedt Regina Schmidt, Gümse Elisabeth Schmitz, Prisser Christian Stamer, Jabel Ursula Wilke, Lüchow
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